Gern bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Privatleistungen auch Hausbesuche an. Wir sind in der Lage Urin- und Blutproben abzunehmen sowie Ultaschalluntersuchungen durchzuführen. Diese werden nach der Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) abgerechnet und werden in der Regel durch Private Krankenversicherungen erstattet. Eine Erstattung durch Gesetzliche Krankenkassen ist nicht gewährleistet.